Home > Wissen zu ApplikationenGesetzliche Regelungen GMP- FDA- Ph.EUGMP Branchenübergreifende Anforderungen
Auch wenn in den drei Bereichen Pharma, Lebensmittel und Kosmetik teilweise recht unterschiedliche Institutionen existieren und damit auch unterschiedliche Regeln gelten, so gibt es doch verschiedene ähnliche, ja sogar identische Forderungen, die es gilt umzusetzen. Dies sind zum Beispiel:
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Technologien, die in allen drei Produktbereichen gleichermaßen Anwendung finden. Ob dies nun geschlossene Apparate- oder Maschinenformen, vorwiegend in hochwertiger Edelstahlausführung, betrifft oder aber „gut reinigbare“ Anlagen, die in Hygienic Design ausgeführt werden, oder gar Reinraumausführungen in Bereichen mit offenem Produkthandling – es gibt zahlreiche Parallelen und Überschneidungen. Am Beispiel des Themas Hygiene kann dieser Zusammenhang recht gut erläutert werden. Betrachtet man sich beispielsweise die Definitionen zum Thema Hygiene aus zentralen Regelwerken der drei Bereiche Pharma, Lebensmittel und Kosmetik, sind grundsätzliche Parallelen erkennbar.
Auch die folgenden Grundzüge einer – nennen wir sie mal „Guten Hygienepraxis“ – müssen konsequent in allen kritischen Bereichen der Pharma-, Lebensmittel- und Kosmetikproduktionen gleichermaßen betrachtet werden. Dazu gehören
Trotz der teilweise doch sehr unterschiedlichen Produkte Arzneimittel, Lebensmittel und Kosmetika, haben alle drei Bereiche eines gemeinsam, den Grundgedanken von GMP, nämlich den größtmöglichen Verbraucherschutz.
entscheider-facts
Zentrale Neuerungen aus dem „Lebensmittelhygiene“-Paket der EG sind (nationales Recht seit 1. Januar 2006)
Im Kosmetikbereich wurde entsprechend dem Trend bei Arznei- und Lebensmittel, der Verbraucherschutz weiter gestärkt. Die Ergänzungen betreffen im Wesentlichen